Videomessung mit Motorrad in Schräglage anfechtbar – neues Urteil |
Die Geschwindigkeitsmessung mittels des ProVida-Systems durch ein während des Messvorgangs in Schrägfahrt nachfahrendes Polizeimotorrad genügt nicht den Anforderungen, welche an ein standardisiertes Messverfahren zu stellen sind.
OLG Hamm, Beschl. v. 9.1.2023 – 5 RBs 334722
Das bedeutet nicht per sé einen Freispruch, aber die Messung muss – da eben nicht mehr „standardisiert“ – geprüft und belegt werden! Gegebenenfalls sind auch höhere Toleranzen abzuziehen.
Man sollte aber solche Geschwindigkeitsmessungen durch Nachfahren besser immer prüfen lassen.
- Quelle und vielen Dank an: Uwe L. Steinmetz – Rechtsanwalt – www.verkehrsanwalt.la
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