Motorradhändler und -fahrer können aufatmen. Im Zuge der von Bund und Ländern beschlossenen Lockerungen des Corona-Shutdowns dürfen Motorradgeschäfte ab Montag kommender Woche wieder öffnen. |
Auch wenn Kontaktbeschränkungen und zahlreiche weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie noch mindestens bis zum 3. Mai weiterbestehen werden, gibt es ab der kommenden Woche spürbare Lockerungen.
Ab dem 20. April 2020 dürfen zahlreiche Geschäfte wieder öffnen. Voraussetzung sind strenge Hygienestandards, Abstandsregelungen und das Verhindern von Warteschlangen vor dem Ladenlokal. Zunächst profitieren Läden mit einer Verkaufsfläche von nicht mehr als 800 Quadratmetern von dieser Neuerung.
Unabhängig von der Größe ihrer Verkaufsfläche dürfen Autohäuser und Motorradhändler ab dem 20. April wieder öffnen. Abweichend von den in den anderen Bundesländern geltenden Regelungen müssen »die Freundlichen« im von der Pandemie besonders betroffenen Bayern allerdings noch eine Woche länger geschlossen bleiben.
Nachdem der Absatz im März massiv eingebrochen war, könnte diese Lockerung für viele Betriebe der Motorradbranche gerade noch rechtzeitig kommen, um das traditionell starke Frühjahrsgeschäft zumindest noch teilweise mitzunehmen. Inwiefern die Kundschaft in Anbetracht verbreiteter Kurzarbeit oder gar Angst vor dem Jobverlust in Kauflaune ist, wird sich zeigen.
Nach wie vor gibt es durch den eingeschränkten Parteienverkehr der Zulassungsstellen massive Engpässe bei der An-, Um- und Abmeldung von Kraftfahrzeugen. Einige Landkreise haben aus diesem Grund den Zugang zum Internet-basierten Zulassungsdienst i-Kfz temporär vereinfacht.
Quelle: Tourenfahrer.de
Foto: Showroom von Bohling & Eisele in Karlsruhe, © BMW Motorrad