Aus für private Blitzer?
Das Oberlandesgericht Frankfurt urteilt, dass private Geschwindigkeitsüberwachung rechtswidrig sei, selbst wenn sie in hoheitlichem Auftrag erfolgt. | Immer mehr Kommunen in Deutschland setzen bei der Geschwindigkeitsüberwachung auf private Dienstleister. Das allerdings ist gesetzeswidrig, hat das OLG Frankfurt am 6. November in einem Grundsatzurteil entschieden (Az. 2 Ss-OWi 942/19). Auf den von einem solchen Dienstleister erbrachten Messungen dürfen keine Bußgeldbescheide erlassen werden. Geklagt hatte ein hessischer Autofahrer, gegen den ein Bußgeld…