Ein für die guten Mopedfahrer nicht unwichtiges Urteil
Das Sozialgericht Dortmund, Urt. v. 02.11.2016 Az. S 17 U 955/14 hat entschieden, daß im Fall eines Ausweichmanövers eines Motorradfahrers zur Unfallverhinderung infolge Vorfahrtsverletzung eines Anderen (hier ein Radfahrer) und eines nachfolgenden Sturzes dies als Arbeitsunfall iSd. SGB VII anzusehen ist. | Das Sozialgericht führt konkret aus: „… Der Kläger hat, indem er seinem potentiellen Unfallgegner ausgewichen ist, diesen aus erheblicher Gefahr für dessen Gesundheit gerettet, möglicherweise ihm sogar das…