Motorradführerschein Richtlinien: EU-Klage gegen Deutschland
EU Klage – Es geht um die etwas laschere Auslegung der Motorradführerschein Richtlinien. Die EU-Vorgabe für Inhaber des Stufenführerscheins A2 begrenzt die erlaubte Leistung der Motorräder. | Die EU hat die Bundesrepublik Deutschland in einem Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt. Es geht um die etwas laschere Auslegung der Motorradführerschein-Richtlinien. Daher bereitet Deutschland nun eine EU-konforme Anpassung der deutschen Fahrerlaubnisverordnung vor, um einer erwarteten Zwangsanpassung zuvorzukommen. Dies meldet der…











