Erfolg vor Gericht – Straßenbaubehörde in NRW wegen Nachlässigkeit zu Schadenersatz verurteilt
Honda-Fahrerin stürzt wegen glatter Fahrbahn, klagt gegen die Straßenbaubehörde und bekommt eine interessante Entscheidung des OLG Hamm, Urteil vom 18.12.2015 (11 U 166/14) – Unter Berücksichtigung der anzurechnenden Betriebsgefahr des Motorrads (25%) wurde der Klägerin 75-prozentiger Schadenersatz zugesprochen. Das beklagte Land (NRW) habe die ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht dadurch verletzt, da im Bereich der Unfallstelle der Fahrbahnbelag mindestens seit dem Jahre 2008 nicht griffig genug gewesen war. Deswegen sei nicht mehr…