Rechtshilfe für Motorradfahrer

Beim ADAC können online einige interessante Gerichtsurteile in Bezug auf das Motorradfahren eingesehen werden

Der ADAC – eigentlich ja ein Automobilclub, hat auch ein Herz für Motorradfahrer, schließlich besitzen Motorradfahrer auch Autos und sind meist somit auch fleißige Beitragszahler. Der ADAC ist mit derzeit über 18 Millionen Mitgliedern der größte Automobilclub in Europa und der zweitgrößte in der Welt.

Der ADAC hat nun auf seiner Website eine interessante Liste online gestellt, in der man nachlesen kann wie Gerichte juristische Probleme rund um das Thema Motorrad und Straßenverkehr behandeln. Diese Urteile werden von den ADAC-Juristen wohl auch regelmäßig ergänzt.

Aufgeführt sind unter vielen Anderen folgende Urteile:

  • Motorradsturz auf glatter Fähre und Schmerzensgeld
  • Geschwindigkeitsmessung bei Motorrädern nicht mit jedem Messgerät zulässig
  • Die Betriebserlaubnis eines Motorrads erlischt nicht, wenn es auf in Großbritannien hergestellte und dort zugelassene Carbon-Räder umgerüstet wird.
  • Motorradsturz nach Ausbesserung von Straßenschäden mit Bitumen – bei Nässe
  • 30% Abzug neu für alt bei beschädigter und ein Jahr alter Motorradkleidung

Dies ist aber nur ein kleiner, sehr kleiner Auszug aus einer Menge von interessanten Entscheidungen der Justiz.

Hier gehts zur Seite der interessanten Motorrad-Urteile…


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