Motorradunfälle – Gibt es volles Schmerzensgeld nur mit Motorradkleidung?
Gericht hat nur ein gemindertes Schmerzensgeld zugesprochen, weil Schutzkleidung fehlte Gerade an heißen Sommertagen verzichten viele Motorradfahrer auf geeignete Schutzkleidung. Sie tragen dann neben leichter Freizeitkleidung lediglich den gesetzlich vorgeschriebenen Helm. Bei einem Unfall haben Biker in diesem Fall dann aber doppelt Pech: Neben erheblich größeren Verletzungen trägt der Motorradfahrer bei einem Unfall laut dem ARAG-Experten eine Mitschuld an den eigenen Verletzungen. Ein Motorradfahrer bekam in einem vom Oberlandesgericht Düsseldorf…