Hauptuntersuchungen sind von der Sperre nicht betroffen, auch kann und muss die HU bei Fälligkeit während der Corona-Krise durchgeführt werden. |
Die derzeit geltende Kontakt-Sperre bremst den Alltag stark ein. Das hat auch Auswirkungen auf den Bereich Automobilität. Die Kfz-Hauptuntersuchung ist aber von der Sperre nicht betroffen. Und auch Auto-, Motorradreparaturen dürfen durchgeführt werden.
„Die Hauptuntersuchung ist auch in der aktuellen Situation weiterhin geregelt möglich – und nach wie vor Pflicht bei jedem zugelassenen Fahrzeug“, teilt die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) mit. Demnach erlauben die geltenden Ausgangsbestimmungen ausdrücklich Prüfstellen- und Werkstattbesuche.
Die Prüfstellen und ein Großteil der Prüfstützpunkte stünden weitgehend ohne Einschränkung zur Verfügung und seien auch in der gegenwärtigen Ausnahmesituation ein verlässlicher Partner für diese wichtige Dienstleistung zur Verkehrssicherheit und Aufrechterhaltung der Mobilität.
„Auch während der Hauptuntersuchung steht der Gesundheitsschutz der Bürger sowie der Mitarbeiter im Vordergrund“, sagt Robert Köstler, Sprecher der Geschäftsführung der Überwachungsorganisation GTÜ. Daher bittet das Unternehmen beim Aufenthalt in der Prüfstelle um das Einhalten der Hygiene-Maßnahmen und geltenden Abstandsbestimmungen.
Eine vorherige Terminvereinbarung mit dem GTÜ-Partner sei sinnvoll und ermögliche einen reibungslosen Ablauf vor Ort.
Quelle: KFZ-Auskunft.de
Ich wollte schon immer mehr wissen über Hauptuntersuchung HU. Ich denke, das ist etwas, über das jeder mehr wissen sollte. Ich werde diesen Artikel auch mit meinem Onkel teilen. Das interessiert ihn auch.