Längere Fahrtenbuchauflage für Motorräder
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kann für Motorradfahrer eine längere Fahrtenbuchauflage als für Autofahrer verhängt werden. Grund ist die saisonale Nutzung des Fahrzeugs – Kann oder will der Halter eines Motorrades, mit dem eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen wurde, den Fahrer nicht nennen, darf die Zulassungsbehörde das Führen eines Fahrtenbuches anordnen. Dieses muss unter Umständen länger geführt werden als von Pkw-Haltern bei einem ähnlichen Delikt. Dies hat das Bundeverwaltungsgericht in Leipzig nun…