Haftungsausschluss bei Motorradfahren im Pulk
Wichtige Entscheidung für Gruppenfahrer! Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit soeben veröffentlichtem Urteil zu Aktenzeichen 22 U 39/14 entschieden, dass stillschweigend ein Haftungsausschluss für Motorradfahrer im Pulk gelten soll – Fahren Motorradfahrer einvernehmlich auf der Landstraße in wechselnder Reihenfolge als Gruppe ohne Einhaltung des Sicherheitsabstands (theoretisch also halber Tachowert), so führt dies zu einem grundsätzlichen Haftungsausschluss allein wegen dieses Umstands. Kollidiert ein Fahrer mit einem anderen und entstehen hierdurch Folgeunfälle mit…











