Wohnungsdurchsuchung bei Biker
(csp.) Alarm an der Eingangstür. Die Polizei ist da. Die Beamten wollen die Wohnung eines vermeintlichen Motorradrasers durchsuchen. Dürfen die das? | Die Antwort ist einfach. Ja! Sie dürfen. Das berichtet das Redaktionsteam der Website Anwalt.de und beruft sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2016, Aktenzeichen.: 2 BvR 2748/14). Und das war passiert: Ein Biker war außerorts 30 Stundenklometer zu schnell. Der Fahrer konnte…









