Lappen weg bei Mischkonsum
Das Bundesverwaltungsgericht hat jüngst entschieden, dass Cannabis-Usern der Führerschein auch dann entzogen werden kann, wenn sie nicht berauscht am Steuer erwischt wurden – zumindest wenn sie auch Alkohol konsumieren. Mit seinem Urteil vom 14. November 2013 ( BVerwG, Az.: 3 C 32.12) bestätigte das Bundesverwaltungsgericht eine Regelung der Fahrerlaubnisverordnung, die sinngemäß besagt, dass die Fahrerlaubnisbehörde bei Menschen, die Cannabis in Verbindung mit Alkohol konsumieren, die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anordnen…