Motorradreifen – Freigaben und Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Wenn man dann schon seine Motorradreifen unbedingt online bestellen “muss” – sollte man auch auf wichtige Dinge achten

Als erfahrener Motorradfahrer ist es nicht unüblich, alle paar Jahre einen neuen Satz Reifen zu kaufen, da man damit die Fahrdynamik seines Fahrzeugs den eigenen Wünschen und Bedürfnissen anpassen kann.

Die Beeinflussung der Fahreigenschaften und der Fahrdynamik durch die Bereifung wird oftmals unterschätzt – doch in Deutschland gibt es nicht umsonst eine Reifenfabrikatsbindung für alle Fahrzeug-Reifen Kombinationen. Nicht nur die Änderung der Fahrzustände, sondern auch der Verschleißzustand wird durch die entsprechende Bereifung massiv beeinflusst und kann deshalb die Sicherheit des Fahrers dementsprechend verschlechtern oder auch verbessern.

Wenn nun ein solcher Reifenwechsel ansteht, müssen einige Dinge beachtet werden, die im Folgenden erläutert werden.

Freigaben

Vor  dem Kauf der neuen Reifen muss Fahrzeugführer seine Fahrzeugpapiere durchsehen, denn dort sind in der Regel die Reifenhersteller und Reifenmodelle gelistet, die verwendet werden dürfen. Die hier angegebenen Fabrikate sind zunächst bindend. Dabei gilt es insbesondere auch das Motorradmodell und das Baujahr des Fahrzeugs zu beachten.
Da die Reifenkombinationen auf den entsprechenden Fahrzeugen umfangreich in Extremsituationen getestet wurden, sind die zugelassenen Fahrzeug-Reifen-Kombinationen in jedem Fall unbedenklich, können also arglos im Verkehr verwendet werden.

Im Falle einer Verkehrskontrolle muss selbstverständlich der Fahrzeugschein mitgeführt werden, da die Polizeibeamten ansonsten nicht die Rechtmäßigkeit der Reifenverwendung überprüfen können.

Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Da aber dennoch viele Fahrzeug-Reifen Kombinationen untersagt beziehungsweise nicht explizit aufgeführt sind, einige Fahrer aber trotzdem nicht die Normalbereifung, sondern ein abweichendes Modell verwenden wollen, muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder eine Reifenfreigabe vom Fahrzeug- oder Reifenhersteller ausstellen lassen. Auch beim Online-Kauf von Reifen sollte darauf geachtet werden.

Entsprechend geprüfte Reifen sind mit dem ECE-Siegel gekennzeichnet, erkennbar durch ein großes E mit einer Zahl dahinter, die den Prüfungsort definiert z.B. mit einer „1“ für Deutschland.

Reifen, die dieses Siegel aufweisen, können unbedenklich an jedem Modell verwendet werden, es liegt also keine Reifenbindung vor. Gerade deshalb sollten die gesonderten Hinweise der jeweiligen Hersteller beachtet werden.

Eine Eintragung der Reifen in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich, jedoch sollte die Unbedenklichkeitsbescheinigung respektive die Reifenfreigabe wie die übrigen Papiere mit sich geführt werden.  Ansonsten droht im Falle einer Verkehrskontrolle ein hohes Bußgeld.

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This article has 2 Comments

  1. Eine Gruppe habt ihr ausgelassen: Alle Motorräder mit Zulassung nach EU-Recht haben KEINE Reifenfabrikatsbindung mehr. Erkennen kann man das, indem man in die Fahrzeugpapiere schaut: Dort stehen nur noch Dimensionen, kein bestimmtes Reifenmodell mehr. Für diese Gruppe gilt: Es kann alles aufgezogen werden, was eine allgemeine Betriebsfreigabe hat und den Dimensionen entspricht – also jeder gewünschte Reifen. Die Freigaben der HErsteller helfen dabei bei der Auswahl, da sie getestete Varianten aufführen, sind aber nicht bindend. Es kann genausogut vorn ein Michelin mit hinten einem Metzler gemischt werden, solange die Dimensionen mit denen im Fahrzeugschein übereinstimmen. Einzig bei Sonderfreigaben, bsp. ein 120/70er-Vorderreifen auf einem 120/60-gebrieften Motorrad müssen die vorgegebenen Kombinationen der Reifenhersteller eingehalten werden und die Freigabe mitgeführt werden.

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