Motorradkauf: Gute Zeit für Gebrauchtmotorräder

Die Motorradsaison ist im vollen Gange, genau die richtige Zeit, ein Gebrauchtmotorrad zu kaufen. Denn jetzt ist die Nachfrage nicht so stark und die Preise sind daher relativ niedrig. Dennoch sind beim Kauf einige Tipps zu beachten.

So sollte beim Kauf von Privat stets ein technisch versierter Berater mit zur Motorradbesichtigung genommen werden. Laien und Einsteiger sind besser beim Fachhändler aufgehoben. Dort muss zwar meist etwas mehr bezahlt werden, dafür gilt aber die einjährige Gewährleistung für Sachmängel. Über das derzeitige Preisspektrum der Wunschmaschinen informiert man sich am schnellsten über das Internet.

Auf den ersten Blick muss die Maschine einen gepflegten Eindruck machen. Da haben Garagenfahrzeuge eindeutig die besseren Karten. Vor dem Aufsitzen werden die Lenkerenden, der Kupplungsdeckel, Endschalldämpfer und Verkleidungen auf Kratzspuren überprüft. Sie können auf einen Sturz oder Unfall hinweisen. An der Vordergabel und dem Motorblock darf kein Öl austreten. Bei Kettenantrieb werden der Zustand der Antriebskette – sie darf weder durchhängen noch rostig sein – und die verbleibenden Nachspannmöglichkeiten kontrolliert.
Daran schließt sich eine Funktionsprüfung des Killschalters und der Hupe, der Kontrollleuchten im Cockpit, Blinker sowie Fahr- und Fernlicht an. Das Bremslicht muss bei Betätigung der Hand- und Fußbremse rechtzeitig ansprechen. Bei Speichenrädern wird die Speichenspannung durch einen leichten Schlag mit einem Schraubendreher gegen die einzelnen Speichen getestet. Sie müssen etwa gleich klingen und dürfen nicht scheppern. Die Profiltiefe der Reifen muss mindestens noch drei Millimeter betragen. Zum Check der Lenkkopflager braucht es etwas Kraft und am besten zwei Personen, denn dafür muss das Vorderrad frei schweben. Dann wird die Gabel nach vorn und hinten gedrückt und von Anschlag zu Anschlag gedreht. Hierbei darf kein Spiel oder Haken spürbar sein.

Zu den Kaufverhandlungen gehört immer eine Probefahrt, am besten nicht nur im Stadtverkehr, sondern auch auf Bundesstraßen und Autobahnen. Nur dort kann der Geradeauslauf, das Kurvenverhalten und das Erreichen der Höchstgeschwindigkeit erfahren werden. Vor der Fahrt ist jedoch zu klären, ob das Fahrzeug versichert ist. Umgekehrt ist es durchaus üblich, dass der interessierte Käufer seinen Ausweis als Pfand zurücklässt. Der Motor darf vorher nicht warm gelaufen sein und muss beim Kaltstart sofort anspringen. Im Standgas hat der Motor ruhig zu laufen, und muss dann ohne Nebengeräusche hochdrehen und sauber Gas annehmen. Rauchentwicklung aus dem Auspuff ist ein schlechtes Zeichen. Sie deutet auf Undichtigkeiten und eventuelle Motorschäden hin.
Bei der Fahrt wird mehrfach hintereinander gebremst – selbstverständlich mit Rücksicht auf den nachfolgenden Verkehr. Dabei darf sich der Druckpunkt nicht wesentlich ändern. Die Gänge müssen einfach zu wechseln sein und gut einrasten. Auch Kupplungs- und Bremshebel sind auf Leichtgängigkeit zu überprüfen.

Vor dem Unterzeichnen des Kaufvertrages werden die Fahrgestellnummer und die aufgezogenen Reifen mit den Eintragungen im Fahrzeugschein und – brief beziehungsweise in den Zulassungsbescheinigungen Teil I und II abgeglichen. Anhand von Rechnungen und Reparaturbescheinigungen lässt sich abschätzen, ob der aktuelle Kilometerstand realistisch ist. Außerdem gilt es, sich über den Wartungsplan zu informieren. Zum Beispiel muss spätestens alle zwei Jahre die Bremsflüssigkeit getauscht werden. Da wird meist eine größere Rechnung fällig, wenn das nicht selbst bewerkstelligt werden kann. Auch ist zu klären, ob technische Veränderungen vorgenommen worden sind, und ob dafür Prüfungszeugnisse vorliegen.
Bei der Preisverhandlung kann der Käufer nach passendem Zubehör wie einem Gepäcksystem, Windschild, einem größeren Tank oder Ersatzreifen fragen. Entgegenkommend zeigen sich viele Verkäufer bei Bargeschäften. Vom Hinweis auf andere Kaufinteressenten sollte man sich nicht unter Druck setzen lassen, schließlich ist der Kauf eines Motorrads eine langfristige Investition, die wohl überlegt sein will. Unabhängig vom Kauf aus privater Hand oder beim Händler: Im Kaufvertrag müssen die Angaben des Verkäufers auf jeden Fall schriftlich festgehalten werden. Vor allem Laufleistung, Originalzustand und Unfallschäden gehören dazu. Auf schwammige Formulierungen wie “Top-Zustand” ist zu verzichten, da sie rechtlich gesehen keine Relevanz haben.

Quelle: KFZ-Auskunft.de

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