Mithaftung bei unverschuldeten Unfall

Auch wenn man Vorfahrt hat und in einen Unfall verwickelt wird, kann es trotzdem zur Mithaftung kommen. |

Das LG München I Urteil vom 25.11.2022 – 17 O 12361/18 hat folgendes geurteilt: Bei Kollision im Einmündungsbereich zwischen einem von einer untergeordneten Straße nach links in die vorfahrtsberechtigte Straße abbiegenden Motorrad mit dem von links kommenden Motorrad wurde eine Haftungsquote von 80/20 angenommen.

Trotz der geringeren Betriebsgefahr des auf der bevorrechtigten Straße befindlichen Beklagten-Motorrads hielt das Gericht eine Mithaftung in Höhe der einfachen Betriebsgefahr von 20 % für den Vorfahrtsberechtigten angemessen, da der Beklagte mit einem nicht verkehrssicheren Motorrad am Verkehr teilnahm (die Vorderradbremsen wiesen eine verringerte Bremsleistung auf) und der Beklagte war mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs.

Fazit ist – Also auf die ordnungsgemäße Technik am Motorrad achten und „zu schnell fahren“ führt meist zu einer Mithaftung…


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