Eigene Gedanken – Sind „Raser“ tatsächlich Mörder?

Ein Versuch zur Versachlichung der Debatte – ein Gastbeitrag von Falk Meißner |

Das Urteil einer Schwurgerichtskammer des Landgerichts Berlin vom 27. Februar 2017 gegen zwei Teilnehmer eines illegalen Autorennens wegen (mittäterschaftlichen) Mordes hat wegen seiner außergewöhnlichen Härte mächtig Wellen geschlagen. Ich könnte mir vorstellen, dass sogar genau das beabsichtigt war. Seither wurde reichlich darüber debattiert – zumeist in Unkenntnis desselben, insbesondere seiner Begründung.

Unter den vielen Stimmen waren einige wenige, die sich zumindest mit der gebotenen Distanz und ausdrücklicher Sachlichkeit dem Thema zu nähern versuchten und die mir deswegen sympathisch sind, auch wenn ich nicht jedes der Argumente teile.

In seiner Kolumne vom 7. März 2017 hat der Vorsitzende Richter am BGH Thomas Fischer in der ihm eigenen Art gleichfalls deutlich Stellung bezogen. Dabei halte ich insbesondere die reichlichen Hinweise auf eigenes Fehlverhalten in Relation zur Kritik für sehr beachtenswert. Die Kolumne findet sich hier zum freien lesen / download.

Der erste Teil behandelt jedoch ein anderes Thema um einen streitbaren Interessensvertreter der Rennleitung – ebenfalls sehr gut, aber vermutlich nicht jedermanns Thema. Wer das nicht lesen mag, scrolle direkt bis zum zweiten Teil.

Zum Schluss noch meine Meinung: ein Tötungsdelikt war es zweifellos – Mord jedoch nicht. Die Schwurgerichtskammer hat der Justiz mit diesem Urteil einen Bärendienst erwiesen, wie sich hoffentlich vor dem BGH zeigen wird.


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