Neueinteilung der Zweiradklassen

Ab dem 19. Januar 2013 treten einige Neuerungen in Bezug auf die Fahrerlaubnisse für motorisierte Zweiräder in Kraft.

So wird es mit der Klasse A2 eine neue Motorradklasse geben. Bikes dieser Klasse dürfen eine maximale Leistung von 35 kW haben. Das Verhältnis von Leistung zu Gewicht darf nicht mehr als 0,2 kW/kg betragen.

Die bisherige Klasse M wird ersetzt durch die Klasse AM, die zweirädrige Kleinkrafträder mit maximal 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h sowie die drei- und vierrädrigen Leicht-Kfz der bisherigen Klasse S umfasst. Änderungen gibt es auch in der Klasse A1. Leichtkrafträder dürfen nun nur noch ein Leistungsgewicht von maximal 0,1 kW/kg haben. Die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h für unter 18-jährige Fahrer wurde aufgehoben.

Neu ist zudem, dass nach einem jeweiligen Vorbesitz der niedrigeren Klasse von zwei Jahren für den Aufstieg in die nächsthöhere Klasse lediglich eine praktische Prüfung abgelegt werden muss. Hierdurch soll der Anreiz erhöht werden, zunächst auf schwächeren Bikes Erfahrungen zu sammeln.

Nach bisherigem Recht reichte ein Führerschein der Klasse B für das Führen von Trikes aus. Die Neuregelung schreibt für hierfür künftig eine Fahrerlaubnis der Klasse A vor. Das Mindestalter wird auf 21 Jahren angehoben. Bestandsschutz gilt für Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wird. Sie dürfen auch weiterhin Trikes führen.

Quelle: Tourenfahrer.de


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