Europarat: Sicherheit von Motorradfahrern künftig Teil der Verkehrsinfrastruktur

Die EU-Verkehrsminister sind übereingekommen, dass künftig bei Maßnahmen zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit ungeschützte Verkehrsteilnehmer wie Motorradfahrer besonders berücksichtigt werden müssen. |

Im Rahmen eines Treffens des Rates der Europäischen Union haben sich die Verkehrsminister der Mitgliedsstaaten mit einem Vorschlag der Europäischen Kommission für ein drittes Mobilitätspaket befasst. Das Maßnahmenbündel hat die Verringerung von Verkehrstoten und Schwerverletzten durch eine Verbesserung der Straßeninfrastruktur zum Ziel.

Mit der Übereinkunft wird der Geltungsbereich der Richtlinie über das Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur auf Autobahnen und andere Hauptstraßen außerhalb des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) ausgedehnt. Die Richtlinie wird dann auch Straßen außerhalb städtischer Gebiete abdecken, die mit EU-Mitteln gebaut werden.

Mit dem Vorschlag wird eine EU-weite Bewertung der Straßenverkehrssicherheit eingeführt. Die Behörden sind gehalten, die Ergebnisse zu nutzen, um gezieltere Verkehrssicherheitskontrollen durchzuführen oder direkte Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.

Künftig wird es zwingend erforderlich sein, Fußgänger, Radfahrer und andere ungeschützte Verkehrsteilnehmer wie Motorradfahrer und andere Nutzer von motorisierten Zweirädern bei den Verfahren zur Steuerung der Straßenverkehrssicherheit systematisch zu berücksichtigen. Diese Verkehrsteilnehmer machten 2017 fast die Hälfte der Verkehrstoten in der EU aus.

Foto: Archivbild des Europarates | © Europäische Union
Quelle: Tourenfahrer.de

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