Die EU-Kommission möchte auch Motorräder ab dem siebten Lebensjahr oder mit hohem Kilometerstand europaweit jährlich zur Hauptuntersuchung (HU) schicken. Ein Verordnungsentwurf wird noch diesen Sommer erwartet, damit die Verordnung bis 2015 eingeführt werden kann. Bislang sind zwei Jahre Frist die Regel in Deutschland.
Schon seit 1. Juli 2012 sind zudem massive Änderungen bei der Hauptuntersuchung in Kraft getreten:
Künftig entfällt die bisher übliche Rückdatierung, wenn das Fahrzeug zu spät zu den Prüfern rollt. Dann gilt der Tag der Hauptuntersuchung als Stichtag für den nächsten Prüftermin. Wer den Termin um mehr als zwei Monate überzieht, zahlt einen rund zwanzigprozentigen Aufschlag auf die Prüfgebühr wegen der notwendigen “vertieften Prüfung”.
Neue Kosten, neue Punkte
Säumige HU-Kunden würden ohnedies wie bisher mit Bußgeldern und Punkteinträgen je nach Zeitspanne der Überziehung bestraft. Laut der Homepage des Verkehrsministeriums werden bei einer Fristüberschreitung ab zwei bis zu vier Monaten 15 Euro, ab vier bis zu acht Monaten 25 Euro Bußgeld fällig. Bei Verspätung um mehr als acht Monate steigt das fällige Bußgeld auf 40 Euro – und zwei Punkte in Flensburg gibt es obendrauf.
Neu ist die Regelung, dass der Prüfer das Fahrzeug zur Probe fahren muss – was die meisten Prüfer bei Motorrädern ohnehin schon getan haben. Für ab Juli 2013 neu zugelassene Fahrzeuge ist künftig zudem eine Schnittstelle an Bord für das elektronische Auslesen von Diagnosedaten zwingend vorgeschrieben.
Weiter müssen die Prüforganisationen seit Anfang Juli detaillierte Mängelberichte nach einem einheitlichen Kriterienkatalog vorlegen. Die vergleichbaren Mängeldaten aller Prüforganisationen können so zu einer Art “Generalmängelliste” für Deutschland zusammengefasst und später mit harmonisierten Mängelstatistiken in anderen europäischen Ländern verglichen werden.
Einjahresfrist würde Trennung von Prüfung und Reparatur aufweichen
Die Überlegungen der EU-Kommission zur jährlichen Prüfung brächten, so die Kritiker aus Reihen der Automobilverbände und auch des Verkehrministeriums nur mehr Bürokratie, höhere Kosten und keinen nachweisbaren Zugewinn bei der Verkehrssicherheit. Nach einer Studie des Ministeriums sind nur bei 0,42 Prozent der Pkw-Unfälle mit Personenschaden technische Mängel am Fahrzeug der Grund.
Die Kommission beabsichtige, die bisherige Richtlinie 2009/40/EG “durch eine EU-Verordnung mit dem Ziel einer EU-weiten Angleichung des Niveaus der regelmäßigen technischen Überwachung zu ersetzen”, teilte das Verkehrsministerium. Der “Pferdefuß” für die Bundesregierung liegt in der Umwandlung der bisherigen Richtlinie in die Form einer Verordnung. Sie lässt den Mitgliedsstaaten bei der nationalen Ausgestaltung viel weniger Spielraum als eine Richtlinie. Die deutschen Kfz-Handwerk-Verbände sehen dagegen in der für 2015 geplanten neuen EU-Verordnung eine Chance, mit einer Art “Meister-HU” als Konkurrenz zu TÜV, Dekra und Co. in das Prüfgeschäft einzusteigen. Diese hingegen halten eine strikte Beibehaltung der bisher bestehenden Trennung von Prüfung und Reparatur für wichtig.
Quelle Text und Bild: Metzeler Deutschland
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