Gesetzliche Verkehrssicherungspflicht
Haftet ein Motorradfahrer für den Sturz an einem ausgebessertem Fahrbahnloch? Richter: Keine zusätzlichen Warnschilder an sichtbaren Hindernissen vonnöten, ein Motorradfahrer muss immer mit Anomalitäten in der Fahrbahn rechnen und an gerade mit Bitumen ausgebesserten und danach mit Sand bestreuten Schadstellen kann sein motorisiertes Zweirad erfahrungsgemäß leicht ins Schleudern geraten. Besondere Hinweise auf derart bekannte und deutlich sichtbare Gefahrenquellen sind deshalb in der Verkehrspraxis nicht vonnöten und der Straßenreparaturdienst kommt dabei…