Beruhigt in den Motorradurlaub

Neuigkeiten zum Thema Motorrad fahren in Frankreich

Wer eine Motorradtour nach /durch Frankreich oder in andere europäische Länder plant, muss sich zwangsläufig mit den Vorschriften auseinander setzen. Alkoholtester, Reflektoren, Verbandspäckchen, Ersatzglühbirnen … ja oder nein? Die Meldungen können unterschiedlicher nicht sein und wer sicher sein will, wird dadurch eher verunsichert.
 
Aus dem Grund haben wir beim ADAC nachgefragt und folgende Antwort von Marcel Lange – Fachbereich Recht erhalten:
 
 
“1. Mit dem am 1. März 2013 in Kraft getretenen Dekret Nr. 2013-180 wurde die einschlägige Vorschrift des französischen Straßenverkehrsgesetzes, Art. R233-1 Code de la Route, dahingehend geändert, dass zwar grundsätzlich weiterhin in jedem Kraftfahrzeug (Ausnahme: Kleinkrafträder) ein Alkoholtestset mitzuführen ist, das Nichtmitführen jetzt aber definitiv nicht mehr mit einem Bußgeld geahndet wird.
2. Es besteht für Motorradfahrer in Frankreich keine Verpflichtung, reflektierende Kleidung zu tragen.”
 
Somit steht einer entspannten Reise nichts im Weg und es beweist mal wieder wie unsinnig Gesetze sein können. Zu hoffen ist, dass Deutschland auch mal über Sinn und Unsinn mancher Gesetze nachdenkt und sie möglichst schnell kippt!
 

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