(cs). Nach den Hells Angels müssen künftig auch die Bandidos in Sachsen auf ihre Kutten verzichten –
“Ist ein einzelner Motorradclub oder eine seiner Gruppierungen in Deutschland verboten, ist die Verwendung solcher Kennzeichen nach dem Vereinsgesetz strafbar”, meint das sächsische Innenministerium. Im Klartext: Ist der Club verboten, sind auch seine Insignien verboten.
Das gilt neben den Hells Angels unter anderem auch für die Bandidos, den Gremium MC, die Chicanos, die Mongols, die Red Devils und die Diabolos. Es handelt sich aus Sicht des Innenministeriums also um eine Regel, die umfassend angewandt werden kann.
Dabei stützen sich die Verantwortlichen auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg und Schlussfolgerungen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden. Das Gericht hat im Juni entschieden, dass das öffentliche Verwenden des Deathheads und der Schriftzug der Hells Angels ab sofort verboten sind. Nach Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft gilt das auch für die Symbola anderer verbotener Motorradklubs.
Quelle: Christoph Springer – Unkorrekt – der DNN-Blog