Grundregeln für Saisonkennzeichen – Überwintern am Straßenrand ist verboten
Wer sein Motorrad nicht ganzjährig nutzt, spart mit dem Saisonkennzeichen den jährlichen Gang zur Zulassungsstelle, doch wer sein Kraftfahrzeug in den Winterschlaf schickt, sollte außerdem folgendes beachten: Saisonal angemeldete Fahrzeuge sollten immer mehr als sechs Monate zugelassen sein, denn nur dann wird der Versicherungsnehmer bei Schadenfreiheit besser eingestuft und kann von höheren Rabatten profitieren. Daniel Dodt vom unabhängigen Verbraucherportal toptarif erklärt dazu, dass die Versicherungsbeiträge nämlich nur für die Zeit…

