TÜV – Kleinkrafträder und Roller künftig zur HU?
Nachdem Pläne der EU-Kommission zur Einführung jährlicher TÜV-Prüffristen für ältere Pkw bekannt wurden, droht nun Millionen von Zweirad-Besitzern Ärger aus Brüssel. Nach Informationen des ADAC beabsichtigt die EU-Kommission, dass künftig auch Kleinkrafträder und Roller über 25 km/h regelmäßig zur Hauptuntersuchung (HU) vorgefahren werden müssen. Geplant ist, dass Neufahrzeuge nach vier Jahren erstmals zur Überprüfung müssen, dann nach zwei Jahren und anschließend jährlich. Bislang unterliegen die Kleinkrafträder überhaupt keiner Prüfpflicht.

