Verdoppelung bei vielen Tatbeständen – Bußgelder im Straßenverkehr steigen

Die vom Bundesverkehrsministerium verabschiedete Novelle der Straßenverkehrsordnung erhöht die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen und zahlreiche andere Tatbestände kräftig. Am 28. April 2020 tritt die neue Bußgeldordnung in Kraft. |

Die Bußgelder verdoppeln sich für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts und außerorts von 1 km/h bis zu 21 km/h. Punkte gibt es jetzt bereits bei geringeren Überschreitungen ebenso wie Fahrverbote schon bei niedrigeren Geschwindigkeitsüberschreitungen verhängt werden. So muss, wer innerhalb geschlossener Ortschaften 21 km/h zu schnell ist, mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Bislang lag die Grenze bei 31 km/h.

Bußgelder Geschwindigkeitsüberschreitung 2020 (Auswahl)
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts innerorts
bis 10 km/h 20 Euro (bislang 10 Euro) 30 Euro (bislang 15 Euro)
11 bis 15 km/h 40 Euro (bislang 20 Euro) 50 Euro (bislang 25 Euro)
16 bis 20 km/h 60 Euro (bislang 30 Euro) 70 Euro (bislang 35 Euro)
21 bis 25 km/h 70 Euro plus 1 Punkt 80 Euro plus 1 Punkt
26 bis 30 km/h 80 Euro plus 1 Punkt 100 Euro plus 1 Punkt
31 bis 40 km/h 120 Euro plus 1 Punkt 160 Euro plus 2 Punkte
41 bis 50 km/h 160 Euro plus 2 Punkte 200 Euro plus 2 Punkte
51 bis 60 km/h 240 Euro plus 2 Punkte 280 Euro plus 2 Punkte
61 bis 70 km/h 440 Euro plus 2 Punkte 480 Euro plus 2 Punkte
über 70 km/h 600 Euro plus 2 Punkte 680 Euro plus 2 Punkte

Auch andere Verkehrsordnungswidrigkeiten werden künftig deutlich strenger geahndet.

Parken auf Gehwegen

Für Motorradfahrer besonders relevant: Auch für das Parken auf Gehwegen kann es künftig ein saftiges Bußgeld setzen. 55 Euro sind der Standardtarif, entsteht durch das parkende Fahrzeug eine Behinderung, erhöht sich das Bußgeld auf 70 Euro, und es gibt einen Punkt in Flensburg. Besonders kritisch kann es für Dauerparker werden. Steht das Kfz länger als eine Stunde auf dem Bürgersteig, beträgt das Bußgeld 100 Euro, einen Punkt gibt’s obendrauf. Allerdings räumt der Gesetzgeber den Verkehrsüberwachungsbehörden Spielräume ein. Den Kommunen ist es freigestellt, Motorräder auf den Gehwegen zu tolerieren.

Rettungsgasse

Keine Toleranz kennt der Gesetzgeber in Punkto Rettungsgasse. Verkehrsteilnehmer, die keine Rettungsgasse bilden, zahlen zwar wie bisher 200 Euro Bußgeld, erhalten aber zusätzlich einen Punkt. Richtig teuer wird das Befahren der Rettungsgasse. Hierfür sieht der Bußgeldkatalog künftig 240 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot vor.

Quelle: Tourenfahrer.de


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