Die neuesten Ereignisse bezüglich der Winterreifenpflicht bringen es wieder auf den Tisch: Motorradfahrer, die auch in den Wintermonaten mit ihrer Maschine unterwegs sein möchten, müssen darauf achten, dass ihre Bereifung auch an die jeweilige Wettersituation angepasst ist. Das gilt für alle motorisierten Zweiräder – also auch für die „Kleinen“. Darauf weist André Vallese vom ifz – Institut für Zweiradsicherheit e.V in Essen hin.
Eigentlich ändere sich nichts. Seit 2006 sei geregelt, dass Kraftfahrzeuge bei winterlichem Wetter mit geeigneter Bereifung unterwegs sein müssen.
Diese Auslegung war dem Oberlandesgericht Oldenburg jedoch zu schwammig, so dass die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kürze wahrscheinlich geändert wird. Es geht konkret um die bislang unklaren Formulierungen hinsichtlich der Wetterverhältnisse und des Bereifungstyps.
Ein Entwurf des Bundesverkehrsministeriums für den zukünftigen Wortlaut des §2, Abs. 3a der StVO sieht folgendermaßen aus: „Bei Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Aufbau für die genannten winterlichen Wetterverhältnisse ausgelegt sind (Winterreifen).“
Da die Rede von Kraftfahrzeugen ist, gilt diese Regelung somit zunächst auch für alle motorisierten Zweiräder, vom Mofa bis zum Supersportler. „Die Frage, ob es für den jeweiligen Zweiradtyp überhaupt eine Art Winterreifen im Handel gibt, sei dahingestellt“, bemerkt Vallese.
Wichtig ist zu unterscheiden, dass nicht die Rede von einer generellen Winterreifenpflicht besteht. Wer also wintertags bei Wetterverhältnissen unterwegs sein möchte, die nicht in das oben beschriebene Raster gehören, dem steht mit seiner „herkömmlichen“ Bereifung nichts im Weg.
»bike und business“ ONLINE-Leser Franz-Josef Feldkämper von Zweirad Feldkämper in Ibbenbüren weist uns in diesem Zusammenhang auf die Bundesratssitzung Nr. 877 Drucksache 699/10 hin. Demnach gibt es bei der Winterreifenpflicht „keine Ausnahme für Motorräder und Roller“.
„Wenn das am 29. November im Bundesrat durchgeht, ist das praktisch ein Fahrverbot für viele Motorradfahrer. Und das auch ohne Schnee!“, fürchtet Feldkämper.
Quelle Text und Bild: