Tritt noch vor BT-Wahl in Kraft – Neuer Bußgeldkatalog kommt

Nachdem die Novelle der Straßenverkehrsordnung samt Bußgeldkatalog zunächst wegen eines Formfehlers gescheitert war, haben sich Bund und Länder nun auf neue Regelungen geeinigt. Zwar können Fahrverbote nicht mehr so schnell verhängt werden wie in der ursprünglichen Fassung, doch die Bußgelder steigen teils drastisch. |

Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums haben sich Bund und Länder auf einen neuen Bußgeldkatalog geeinigt. Vom Tisch sind offenbar die zunächst geplanten Fahrverbote bei hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Allerdings wurden die Bußgelder für Temposünder drastisch angehoben. Innerhalb geschlossener Ortschaften werden für eine Überschreitung von 15 Kilometern pro Stunde 50 Euro fällig – bisher waren es 25 Euro. Außerorts soll eine Überschreitung von 20 Stundenkilometern zukünftig 60 anstelle von 30 Euro kosten.

Auch für Parkverstöße, insbesondere für solche, die Radfahrer gefährden, sollen motorisierte Verkehrsteilnehmer künftig stärker zur Kasse gebeten werden.

Richtig teuer wird es bei Verstößen gegen die Bildung einer Rettungsgasse. Hier drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot.

Posing, also das Verursachen von unnötigem Lärm und Abgasbelästigung, kann künftig mit 100 statt 20 Euro geahndet werden.

Der neue Bußgeldkatalog soll noch vor der Bundestagswahl, die im September stattfindet, in Kraft treten.


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