Zu Recht als praktisch gelten Saisonkennzeichen.
Doch Vorsicht: Wird nach Ablauf des Zulassungszeitraums das Fahrzeug einfach am Straßenrand abgestellt, drohen ein saftiges Bußgeld und drei Punkte in Flensburg.
Die Zulassung über eine bestimmte, vorher definierte Zeitspanne spart besonders Haltern von „Sommerfahrzeugen“ wie Motorrädern oder nicht wintertauglichen Reisemobilen viel Zeit und unter Umständen unnötige Kosten.
Vorsichtig müssen Besitzer derartiger „Saison-Gefährte“ allerdings speziell zum Monatswechsel von Oktober auf November sein. Denn dann laufen viele Saisonkennzeichen ab. In diesem Falle muss das Fahrzeug zwingend in einer Garage oder auf einem privaten Parkplatz abgestellt werden.
Auf keinen Fall sollte es am Straßenrand oder anderswo im öffentlichen Raum geparkt werden. Das gilt als Benutzung eines nicht zugelassenen Fahrzeugs im Straßenverkehr und wird in der Regel mit einem Bußgeld von 50 Euro und drei Punkten in Flensburg bestraft. Aus dem gleichen Grunde sollten auch kurze Spritztouren mit dem „eigentlich“ abgemeldeten Zweirad oder Caravan unbedingt vermieden werden.
Um ganz sicher zu gehen, sollten Besitzer von Saisonkennzeichen daher einen Blick auf ihr Nummerschild werfen: Die Gültigkeit ist jeweils rechts auf das Kennzeichen geprägt. Dabei gibt die Zahl oberhalb des Striches den Monat des Beginns des Zulassungszeitraums und die Zahl unterhalb des Strichs den Monat an, in dem dieser endet.
Quelle: KFZ-Auskunft.de