Punktereform und Halterdatenaustausch

Neues Punktesystem und EU-weiter Halterdatenaustausch: In der letzten Sitzung vor der Bundestagswahl wurden im Bundesrat Neuregelungen für den Straßenverkehr beschlossen.

Grünes Licht gab die Länderkammer für die lange umstrittene Neugestaltung des Punktesystems. Die Flensburger Verkehrssünderdatei wird nach mehr als 50 Jahren grundlegend umgebaut. Die jetzige Skala von 1 – 7 Punkten wird ersetzt durch ein System mit 1, 2 oder drei Punkten, die nach Schwere des Verstoßes vergeben werden.

Die Einstufungen lauten: Vormerkung (bis zu 3 Punkte) , Ermahnung (4 – 5 Punkte) und Verwarnung“ (6 – 7 Punkte). Die Fahrerlaubnis wird künftig bei 8 statt bei 18 Punkten entzogen.

Mit Punkten belegt werden fast nur noch Verstöße, die die Verkehrssicherheit tatsächlich gefährden. Andere werden nicht mehr erfasst. Entsprechende Punkte werden mit Inkrafttreten der Neuregelung gelöscht. Allerdings werden Delikte, deren Punktebewehrung künftig entfällt, mit teils drastisch erhöhten Bußgeldern geahndet.

Über den freiwilligen Besuch von Schulungen haben Verkehrssünder die Möglichkeit, einen Punkt innerhalb von fünf Jahren abzubauen, wenn sie maximal fünf Punkte angesammelt haben. Gespeicherte Punkte sollen jeweils separat verjähren. Die Neuregelung soll zum 1. Mai 2014 in Kraft treten.

Ebenfalls beschlossen wurde der elektronische Halterdatenaustausch zwischen den EU-Mitgliedsstaaten. Hierdurch wird die Verfolgung von grenzüberschreitenden Ordnungswidrigkeiten ermöglicht und die Durchsetzung der Sanktionen gewährleistet. 

Als technische Basis dient das europäische Informationsnetz EUCARIS (European Car and Driving Licence Information System).

Nachdem zunächst nur vier Verkehrsverstöße (Geschwindigkeitsübertretungen, Fahren unter Alkoholeinfluss, Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes, Überfahren einer roten Ampel), die bei den meisten schweren und tödlichen Verkehrsunfällen ursächlich sind, grenzüberschreitend verfolgt werden sollten, sind in der endgültigen Fassung der Regelung weitere Verstöße wie das Fahren unter Rauschmitteleinfluss oder das mobile Telefonieren während der Fahrt enthalten.

Eine Halterhaftung, wie sie in anderen europäischen Ländern unabhängig, davon wer den Regelverstoß begangen hat, vorgesehen ist, ist in Deutschland nach dem Grundsatz »Keine Strafe ohne Schuld« nicht möglich. Daher dürfen die übermittelten Daten ausschließlich zur Ermittlung des Fahrers verwendet werden. 

Zudem sollen Fahrzeughalter künftig bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk ihr altes Kennzeichen behalten dürfen. Die Prämie für die Kraftfahrtversicherung orientiert sich natürlich dennoch weiterhin an der Regionalklasse des neuen Wohnortes. Ab Anfang 2015 soll es zudem möglich sein Fahrzeuge über ein Internet-Portal des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) bei der Zulassungsbehörde abzumelden. Hierzu werden Sicherheitscodes auf den Prüfplaketten der Kennzeichen sowie im Fahrzeugschein eingeführt. Ebenfalls erforderlich für den Vorgang ist der neue Personalausweis.

Quelle: Tourenfahrer.de


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