Oberlandesgericht in Nürnberg schafft Klarheit beim Thema Mithaftung
Die Frage war – Wird ein Motorradfahrer bei einem Verkehrsunfall verletzt, weil er nur Sport- statt Motorradschuhe getragen hat, muss er dann mit Konsequenzen bzw. Mithaftung rechnen?
Das Urteil der Richter lautet – Motorradschuhe sind keine Pflicht.
Wird ein Motorradfahrer bei einem Verkehrsunfall verletzt, weil er nur Sport- statt Motorradschuhe getragen hat, so kann dem Motorradfahrer dies aber nicht als Mitverschulden angelastet werden.
Auch wenn das Tragen solcher Schuhe die Sicherheit erhöht, besteht noch kein entsprechendes allgemeines Verkehrsbewusstsein. Die Situation ist nicht vergleichbar mit dem Tragen von Schutzkleidung an den Beinen, bei deren Fehlen eine Mithaftung angenommen wird. Urteil vom Oberlandesgericht Nürnberg, Az.: 3 U 1897/12
Quelle: KFZ-Auskunft.de