Nicht nur in Bezug auf Geschwindigkeitsüberschreitungen hält die geänderte Straßenverkehrsordnung deutliche Verschärfungen bereit. Auch Nutzer von Navigationssystemen sollten auf der Hut sein. |
Am 28. März sind zahleiche Änderungen der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten. Die Bußgeldsätze für viele Tatbestände wurden drastisch erhöht, Fahrverbote werden nun vor allem bei Geschwindigkeitsüberschreitungen schneller verhängt. Im Schatten dieser auch medial intensiv diskutierten Verschärfungen sind zahlreiche weitere Änderungen noch nicht ins Bewusstsein der breiten Öffentlichkeit gedrungen.
Dies betrifft auch die seit langem umstrittenen Radarkamerawarnungen. So ist es zwar auch weiterhin erlaubt, auf dem Smartphone oder dem Navi Anwendungen zur Warnung vor fest aufgestellten Radarkameras installiert zu haben. Die Nutzung während der Fahrt ist jedoch nach aktueller Rechtslage illegal. Darauf weist der Navigationsgerätehersteller TomTom hin. Zuwiderhandlungen werden mit 75 Euro Bußgeld geahndet. Zusätzlich gibt es einen Punkt in der Verkehrssünderkartei.
Es wird daher dringend empfohlen, die Funktion »Radarkamerawarnung« im Gerätemenu zu deaktivieren. Dies ist bei hochwertigen Navis problemlos möglich. Smartphone-Apps, die ein Abschalten der Funktion nicht zulassen, sollten nicht mehr verwendet werden.
Quelle: Tourenfahrer.de