(cs.) Rudelbildung, breitbeiniger Gang, scharfer Blick: Zielstrebig haben die Dresdner Hells Angels am Sonnabend den Harley-Stand auf der Sachsenkrad angesteuert –
Ein paar Bemerkungen nach links, ein paar nach rechts, männliche Begrüßungsrituale und zum Schluss ein herzliches Willkommen bei den Vertretern der Milwaukee-Eisen in Halle 4. So lief das am Sonnabend, als die Vertreter des umstrittenen Clubs auf der Sachsenkrad erschienen.
Der Auftritt hat gewirkt – Platz markieren war die Aussage. Zugleich belegt er das Scheitern des sächsischen Innenministers Markus Ulbig (CDU) und seiner Kollegen in den Ländern und im Bund, die Auftritte der so genannten Rocker gern verbieten würden. Auch die Kutten mit den Insignien der Hells Angels, der Bandidos und ähnlicher Vereinigungen wollten sie mit einem Verbot aus der Welt schaffen. Das ist aber nicht gelungen. Der Bundesgerichtshof hat ihnen einen Strich durch die Rechnung gemacht, die Entscheidung kam am 9. Juli vergangenen Jahres. Demnach ist das Tragen der Kutten eines nicht verbotenen Chapters nicht strafbar. Lediglich die Gremium-„Rocker“ dürfen also nicht mehr auftreten, die Hells Angels und die Bandidos dürfen in Dresden aktiv sein – also auch im vollen Ornat die Motorradmesse im Ostragehege besuchen.
- Die BGH-Entscheidung hat das Aktenzeichen 3 StR 33/15.
Quelle: Christoph Springer – Unkorrekt – der DNN-Blog