Eigene Gedanken – Bundesgerichtshof sollte Zweiradführerschein machen!

Uwe L. Steinmetz, motorradfahrender Rechtsanwalt aus Leipzig, hat heute ein Urteil gefunden, welches einfach nur Kopfschütteln verursacht.

Uwe L. Steinmetz – selbständiger Rechtsanwalt und Experte für unter anderem Verkehrsrecht und Unfallabwicklung auch für EU-Ausland – hat einen Fall gefunden, in dem es nicht um einen klassischen Unfall geht, sondern und einen „gezielten“ Angriff auf einen Rollerfahrer, der von einem Autofahrer gewollt angefahren wurde, sich verletzte und daraufhin klagte.

Der Bundesgerichtshof fällte daraufhin eine etwas bedenkliche Entscheidung – im Prinzip gegen alle Motorradfahrer, die jemals in einen solchen Fall verwickelt werden…

„Ein gezieltes Anfahren eines Motorrollers mit einem Pkw stellt nach Auffassung des Bundesgerichtshofs nur dann eine gefährliche Körperverletzung mittels gefährlichen Werkzeugs dar, wenn die erlittenen Verletzungen unmittelbar durch den Anstoß und nicht erst durch den anschließenden Sturz verursacht wurden.“

BGH, Beschluss vom 20.12.2012 – 4 StR 292/12 (LG Wuppertal),
Quelle: BeckRS 2013, 03156

Dieses Urteil zeugt nicht nur von völliger Unkenntnis was einem Zweiradfahrer bei einem Sturz passiert, sondern „schützt“ auch noch böswillige Autofahrer, die aus welchem Grund auch immer Hass und Wut gegen Motorradfahrer ausleben und sie mutwillig verletzten, denn Vorsatz bleibt Vorsatz und in diesem Falle wurde ein Sturz billigend mit einbezogen!!!


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This article has 3 Comments

  1. Gigantomanie des Schwachsinns in dieser Republik!
    Lässt sich vorzüglich auch gegen Radfahrer anwenden ….
    So hat eben der Schwächer halt immer Pech.
    Vielleicht trifft der Richter mal auf einen Leo2 oder T90.
    Dann nehme ich den Rest billigend in Kauf ….
    Mich wundert ja nichts mehr:
    Zum Beispiel Strompreisgipfel:
    http://www.tagesschau.de/inland/strompreisbremse102.html

    Dummheit und Mittelmaß sind nicht therpierbar!
    Schlimmer noch: Sie paaren sich, sind permanent trächtig und werfen ihre Brut …

  2. Immer wieder schlecht, solche Fehlurteile auf die öffentliche Plattform zu rufen, bevor es eine gegenteilige Rechtsprechung gibt. Wer Verursacher ist und suchen will, der wird finden. Und Recht bekommen.

  3. Was isn das fürn Bullshit SFJoerg!
    Mann darf nicht über Urteile berichten weil es Nachahmer finden könnte?
    Mit diesem Argument darf man nie über eine Rechtssprechung berichten die nicht richtig/fragwürdig ist. Mag sein, dass Du das so siehst … abe da kannste auch gleich einen Maulkorb verhängen für alle Urteile des BGH.
    Besser ist es IMHO genau das zu thematieren .. damit solcher Scheiß gar nicht erst „die Runde macht“.

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