Nutzungsausfallentschädigung bei Motorrädern
Wer mit seinem Motorrad unverschuldet einen Verkehrsunfall erleidet, hat selbstverständlich gegenüber dem Kraftfahrzeughaftversicherer des Unfallgegners Ansprüche auf Zahlung von Schadenersatz und ggf. bei Verletzungen auf Schmerzensgeld. | Zu den ersatzfähigen Schadenersatzpositionen gehören u.a. die Reparaturkosten, die Gutachterkosten und die Kosten des von dem Geschädigten zur Unfallregulierung eingeschalteten Rechtsanwalts. Aber zählen dazu auch die Kosten eines Mietmotorrades bzw. eine Nutzungsausfallentschädigung, wenn kein Mietmotorrad genommen wird? Hier ist vieles streitig und…










