Kurzzeitkennzeichen richtig nutzen
Kurzzeitkennzeichen sind das Mittel der Wahl für Probe- und Überführungsfahrten von nicht angemeldeten Motorrädern. Ein kleiner Überblick zu Voraussetzungen und Grenzen der Nutzung. | Kurzzeitkennzeichen gelten fünf Tage ab Ausstellung. Das Ablaufdatum ist rechts auf gelbem Grund aufgeprägt. Für den Antrag benötigen man eine Versicherungsbescheinigung (eVB), die Zulassungsbescheinigung II beziehungsweise den Fahrzeugbrief (auch in Kopie) und den Personalausweis. Kurzkennzeichen können grundsätzlich bei jeder Zulassungsstelle beantragt werden, eine Bindung an den…