Führerscheinentzug bei geringen Verstößen
Wer meint, sich hier und da mal ein kleines Bußgeld leisten zu können, spielt möglicherweise mit seiner Fahrerlaubnis. Kommen fünf geringfügige Verstöße in weniger als drei Jahren zusammen, kann es eng werden – Kleinvieh macht auch Mist – nach diesem Motto können sich auch geringfügige Verstöße im Straßenverkehr fahrerlaubnisgefährdend summieren. Ein Verkehrsteilnehmer, der innerhalb von weniger als drei Jahren fünf einfachere Verkehrsverstöße begeht, kann mit einem Fahrverbot belegt werden. Auf…