Bescheinigung ohne Ausbildung – RTL deckt Betrug mit 125er-Führerscheinen auf

In einem Fernsehbeitrag hat sich der Sender RTL mit kriminellen Machenschaften rund um die neue 125er-Führerscheinregelung befasst. Demnach sollen skrupellose Fahrlehrer Teilnahmebescheinigungen an nicht ausgebildete Fahrer verkaufen. |

Mit dem Führerschein »A1 in B« haben Autofahrer seit dem 1. Januar 2020 die Möglichkeit, ihre Fahrerlaubnis um die Klasse A1 zu erweitern. Damit ist es ihnen erlaubt, Roller und Motorräder bis 125 Kubikzentimeter Hubraum zu fahren. Voraussetzung: Der Antragsteller besitzt die Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens fünf Jahren und ist bereits 25 Jahre alt.

Dann gilt es, zehn Praxis- und acht Theoriestunden zu absolvieren. Eine offizielle Fahrprüfung bei einer Prüforganisation wie beim normalen Fahrerlaubniserwerb ist nicht erforderlich.

Und genau diese Lücke scheinen kriminelle Fahrlehrer nun auszunutzen. Zumindest legt dies ein Beitrag des Fernsehsenders RTL nahe, der am 31. August im Magazin »Extra« ausgestrahlt wurde. Gegen Zahlung einer Geldsumme zwischen 550 und 700 Euro stellten die Fahrlehrer die »Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde« aus, ohne dass auch nur eine Fahrstunde absolviert worden wäre.

Die im Beitrag gezeigten Vorgänge lassen vermuten, dass der Handel mit widerrechtlich ausgestellten Bescheinigungen für den Führerschein »A1 in B« in großem Stil erfolgt.

Laut RTL wurden die Informationen zu den Vorgängen an die zuständigen Behörden übergeben.

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