Achtung bei Fahrten ins Ausland, der kleine Bindestrich auf dem Kennzeichen kann teuer werden!

Unsere europäischen Nachbarn sind findig. Bußgelder in Italien und Österreich für „falsche“ Zulassungsbescheinigungen.

Seit kurzem werden deutsche Kraftfahrer mit Euro-Kennzeichen im Ausland mit Bußgeldern belegt, wenn in der Zulassungsbescheinigung der automatisiert eingedruckte Bindestrich noch vorhanden ist, obwohl er auf den neuen Euro-Kennzeichen fehlt. Bekannt sind Fälle aus Österreich und Italien, wo Bußgelder bis 500 € kassiert wurden. Wer noch ein altes Kennzeichen hat, ist nicht betroffen.

Seit dieses Verhalten der ausländischen Behörden bekannt ist, werden bei der Zulassungsstelle neue Zulassungspapiere generell ohne Bindestrich ausgestellt. Bei Umschreibungen erkundigt sich die Zulassungsstelle, welche Art von Schildern angebracht ist, und stellt die Papiere entsprechend aus.

Die Rechtslage indes ist eindeutig: Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat bestätigt, „dass das Kennzeichen in der Zulassungsbescheinigung mit oder ohne Trennungsstrich geschrieben sein kann. Beide Schreibweisen sind gleichberechtigt gültig.“ Aber es muss mit dem Kennzeichen zusammen passen.

Also entweder beide weisen den Bindestrich aus (alte Art) oder beide weisen keinen Bindestrich auf (neue Art).

Auf einen Zulassungsfehler kann man sich in der Regel nicht berufen. Das Bußgeld bleibt am Fahrer bzw. Halter des Fahrzeugs hängen. Wer sich umfangreicher informieren möchte, wird im Internet fündig. Die Foren sind dort voll von Betroffenenberichten und länderspezifischen Unterschieden. So soll in Belgien der selbe Verstoß wenigstens „nur“ € 200 kosten, während Österreich und Italien mit € 500 da sehr kräftig zulangen.

Unser Rat: Wer ein Euro-Kennzeichen hat (neue Art ohne Bindestrich) und ins Ausland reisen will, sollte seine Zulassungspapiere überprüfen. Wenn in den Papieren der Bindestrich noch enthalten ist, empfiehlt sich der Weg zur Zulassungsstelle. Dort wird die Änderung in der Regel zum Materialpreis (1 €) durchgeführt.

Und noch ein Tipp: Es wird schwerlich nachweisbar sein, dass der Zulassungsbeamte einen Zulassungsfehler begangen haben soll; das Abwälzen der Strafe aus dem Ausland auf die Behörde wird in aller Regel nicht funktionieren. Das macht die Sache im Einzelfall extrem ärgerlich und treibt den Blutdruck hoch – aber vorsorgen muss wohl jeder Auslandsreisende selbst.

Quellen: Faccebook, Dietmar Matteis, Polizeidirektion Freudenstadt

Und weiter Landratsamt Tübingen unter http://www.kreis-tuebingen.de/,Lde/Kfz_Zulassungsstelle.html

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Bikeranwalt

This article has 4 Comments

  1. …Politik in Reinkultur ;-))) Ausländische wohlgemerkt. Fremde Länder, fremde Sitten. Stelle man sich vor, Deutschland würde Fahrer belangen, die auf dem Kennzeichen Buchstaben haben, die das deutsche Alphabet nicht kennt. Russen, Tschechen, Skandinavier. Das wäre wohl ziemlich dasselbe wie mit dem Bindestrich – reine Schikane. Und unser Amt machts Problem weg für nen Euro , meldet das auch noch selbst. Die Nachricht aus dem Ausland ist für sich genommen ein ziemliches Ding. Danke für diesen newsletter, ich bin baff und hatte keine Ahnung.

  2. Es gibt inzwischen anderslautende Aussagen: Die Zulassungsstelle schreibt zwar die Zulassungen um (übrigens für 11 – nicht 1 Euro) – bescheinigt aber auch, dass das alles gar nicht so sei und alles nur Panikmache. Was aber nun nicht gerade zur Beruhigung beiträgt – finde ich.

  3. Nee nee, beruhigend ist das nicht, Behördenbestätigung hin oder her. Aber immerhin. Im nichtsozialistischen Ausland die Papiere zücken müssen ist immer noch ein Aufreger, da kannste noch so ne abgebrühte Sau sein. Muss olle Ramsauer mal wieder ran, der hat doch in letzter Zeit präsenile Bettflucht und immer gute Ideen, z.B. eigene Kennzeichen für jedes Dorf…

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