Wechseltag: Von blau nach grün

Ab heute darf man nur noch dann mit seinem Moped oder Kleinroller auf die Straße, wenn daran das neue grüne Versicherungskennzeichen für das Jahr 2013 hängt.

Wer noch mit dem alten blauen Kennzeichen unterwegs ist, macht sich strafbar. Außerdem fährt er ohne Versicherungsschutz. Das kann für ihn bei einem Unfall extrem teuer werden. Der Grund: Bei einem Personen- oder Sachschaden haftet der Moped-Fahrer für den entstandenen Schaden in vollem Umfang.

Das Kennzeichen gibts bei jeder Versicherung, es kostet in der Regel einen niedrigen bis mittleren zweistelligen Betrag.

Für folgende Fahrzeuge braucht man laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ein solches (grünes) Nummernschild:

  • Kleinkrafträder, wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren.
  • Elektrofahrräder oder E-Bikes mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h.
  • Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Stundenkilometer und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.
  • Segways und ähnliche Mobilitätshilfen mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h.
  • E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 Stundenkilometer schnell sind.
  • Motorisierte Krankenfahrstühle.
  • Vereinzelte Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 bereits versichert waren.

Bild: GDV
Quelle: Unkorrekt – der DNN-Blog


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