Motorradführerschein 2013 – Die neuen Vorgaben

FührerscheinklassenDer neue Motorradführerschein gültig per 19. Januar 2013 beinhaltet einige Neuerungen und Änderungen für alle Biker.

Die Vorgaben für den Motorradführerschein ab 19.01.2013 ändern sich wie folgt: Die neue Führerscheinklasse AM umfasst vierrädrige Kraftfahrzeuge (Quads) sowie zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder (Trikes), jeweils mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und 50 Kubikzentimetern Hubraum bzw. 4 kW/5,4 PS Leistung. Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) sind zukünftig den Motorradklassen zugeordnet, nicht mehr dem PKW Führerschein der Klasse B und berechtigen mit der Klasse A1 auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 15 kW/20 PS. Leistungsstärkere Trikes benötigen die Führerscheinklasse A.

Die bisherige Fahrerlaubnisklasse A1 ändert sich wie folgt: Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimetern und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW/15 PS werden ergänzt. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstes 0,1 kW/kg muss nicht mehr eingehalten werden. Leichtkrafträder mit Erstzulassung bis zum 19. Januar 2013 können weiterhin mit der Führerscheinklasse A1 gefahren werden, ohne die neue Definition zu beachten. Die bisherige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt.

Wichtiges zur neuen Fahrerlaubnisklasse A2: Für mittelschwere Motorräder wird die neue Motorrad-Klasse A2 eingeführt, welche die Fahrerlaubnisklasse A beschränkt, ersetzt. Für diese Klasse gilt eine maximal erlaubte Motorleistung von 25 kW/34 PS auf 35 kW/48 PS. Das Eintrittsalter liegt, wie gehabt, bei 18 Jahren. Die Führerscheinklasse A2 ist eigenständig, das bedeutet, keine automatisch Erweiterung nach zwei Jahren zur unbeschränkten Klasse A. Die Klasse der Fahrerlaubnis A2 erlaubt künftig eine Motorleistung von bis zu 35 kW/48 PS und einem Leistungsgewicht bis 0,2 kW pro Kilogramm. Ab 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A leistungsbeschränkt Krafträder der neuen Klasse A2, nach Ablauf von 2 Jahren und ohne nochmalige Führerscheinprüfung, Krafträder der unbeschränkten Klasse A fahren. Inhaber der neuen Führerscheinklasse A2 benötigen hingegen nach Ablauf von 2 Jahren eine erneute Fahrschulausbildung und eine weitere praktische Prüfung. Auf eine theoretische Prüfung wird für den Aufstieg verzichtet.

Quelle: KFZ-Auskunft.de


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