Verdoppelung bei vielen Tatbeständen – Bußgelder im Straßenverkehr steigen

Die vom Bundesverkehrsministerium verabschiedete Novelle der Straßenverkehrsordnung erhöht die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen kräftig. |

Die Novelle soll schnellstmöglich in Kraft treten, hat die Bundesregierung am 14. Februar 2020 angekündigt. Die Bußgelder verdoppeln sich für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts und außerorts von 1 km/h bis zu 21 km/h.

Innerorts bis 10 km/h zu schnell zu sein, zieht ein Bußgeld von 30 Euro statt bisher 15 Euro nach sich. Fährt man außerorts 20 km/h zu schnell, so wird man mit 60 Euro anstatt 30 Euro zur Kasse gebeten. Punkte in Flensburg drohen den Autofahrern künftig nicht mehr erst ab 21 km/h, sondern schon ab einer  Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h. Die Grenzen für ein Fahrverbot werden um 10 km/h gesenkt. Wer innerorts  21 km/h zu schnell ist, muss mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Derzeit liegt die Grenze bei 31 km/h.

 

Bußgelder Geschwindigkeitsüberschreitung 2020 (Auswahl)
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts innerorts
bis 10 km/h 20 Euro (bislang 10 Euro) 30 Euro (bislang 15 Euro)
11 bis 15 km/h 40 Euro (bislang 20 Euro) 50 Euro (bislang 25 Euro)
16 bis 20 km/h 60 Euro (bislang 30 Euro) 70 Euro (bislang 35 Euro)
21 bis 25 km/h 70 Euro plus 1 Punkt 80 Euro plus 1 Punkt
26 bis 30 km/h 80 Euro plus 1 Punkt 100 Euro plus 1 Punkt
31 bis 40 km/h 120 Euro plus 1 Punkt 160 Euro plus 2 Punkte
41 bis 50 km/h 160 Euro plus 2 Punkte 200 Euro plus 2 Punkte
51 bis 60 km/h 240 Euro plus 2 Punkte 280 Euro plus 2 Punkte
61 bis 70 km/h 440 Euro plus 2 Punkte 480 Euro plus 2 Punkte
über 70 km/h 600 Euro plus 2 Punkte 680 Euro plus 2 Punkte

Nach Auffassung der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins e.V. sind die geplanten Änderungen nicht geeignet, das Ziel, die Sicherheit im Straßenverkehr, zu erhöhen, zu erreichen. Dem würden vermehrte Polizeikontrollen eher entgegenkommen. »Durch höhere Bußgelder steht der Staat nur wieder im Verdacht, seine Kasse zusätzlich füllen zu wollen. Gleichzeitig steigt die Gefahr immens, die Fahrerlaubnis durch das Erreichen der Punktegrenze zu verlieren«, so Rechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen, Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht.

Quelle: Tourenfahrer.de


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This article has 2 Comments

  1. Nun, der Verdacht des Kasse-machens zu Lasten der armen Verkehrssünder lässt sich wohl nicht ganz aus der Welt schaffen. Wir alle kennen wohl auch genügend Beispiele, wo augenscheinlich nach Kassen- statt Gefährdungslage geblitzt wird. Wenn allerdings die Punktegrenze von X+20 auf X+15 sinkt, wird wohl mancher seinen Tempomaten etwas zurückhaltender einstellen. Das wiederum dürfte der Verkehrssicherheit zuträglich sein.

    PS: Ich bin auch kein Engel – aber es zwingt mich ja schließlich niemand, den Eilzuschlag auszulösen…

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