Mit schöner Regelmäßigkeit erreichen uns Nachrichten von bürokratischen Innovationen aus unserem westlichen Nachbarland. Jüngster Streich der Franzosen ist die Einführung einer verpflichtenden Umweltplakette für Motorräder. |
Fahrer älterer Motorräder sollten sich schon einmal darauf einstellen, den einen oder anderen Stadtbummel bei ihrer nächsten Frankreichreise zu streichen. Fahrzeuge, die vor dem 1. Juni 2000 zugelassen wurden, erhalten nämlich keine französische Umweltplakette.
Diese sogenannte »Crit’Air«-Vignette ist jedoch die Eintrittskarte für zahlreiche Innenstädte, die zu »Zones à Circulation Restreinte« (ZCR) erklärt wurden. Das heißt, die Kommune entscheidet – temporär, witterungsabhängig oder grundsätzlich–, welche Fahrzeuge entsprechend ihrer Schadstoffklasse einfahren dürfen.
Crit’Air-Klassifizierung für Motorräder
Crit’Air-Klasse Abgasnorm / Erstzulassung
1 EURO 4 / ab 01.01.2017
2 EURO 3 / 01.01.2007 – 31.12.2016
3 EURO 2 / 01.07.2004 – 31.12.2006
4 Keine Norm / 01.06.2000 – 30.06.2004
Keine Crit’Air Keine Norm / bis 31.05.2000
Die Umweltzonen sind mit Schildern gekennzeichnet. Zusätzliche Zeichen geben Hinweise darauf, welche Schadstoffklassen in die Zone einfahren dürfen.
Die Regelung gilt ab sofort, Fahrzeuge, die nicht in Frankreich zugelassen sind, müssen erst ab April 2017 gekennzeichnet werden. Die Plakette kann online bestellt werden.
Sich einfach über die Regelung hinwegzusetzen, ist angesichts der drohenden Bußgelder keine sinnvolle Option. 68 Euro zahlen Motorradfahrer, die ohne oder mit falscher Plakette in Umweltzonen erwischt werden. Hinzukommen mit hoher Wahrscheinlichkeit noch Verwaltungsgebühren, so dass das Bußgeld über der 70-Euro-Schwelle liegt, oberhalb derer die europaweite Vollstreckbarkeit beginnt.
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Quelle: Tourenfahrer.de