Verdoppelung bei vielen Tatbeständen – Bußgelder im Straßenverkehr steigen
Die vom Bundesverkehrsministerium verabschiedete Novelle der Straßenverkehrsordnung erhöht die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen und zahlreiche andere Tatbestände kräftig. Am 28. April 2020 tritt die neue Bußgeldordnung in Kraft. | Die Bußgelder verdoppeln sich für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts und außerorts von 1 km/h bis zu 21 km/h. Punkte gibt es jetzt bereits bei geringeren Überschreitungen ebenso wie Fahrverbote schon bei niedrigeren Geschwindigkeitsüberschreitungen verhängt werden. So muss, wer innerhalb geschlossener Ortschaften 21 km/h zu…