Nutzung von Tagfahrleuchten am Motorrad

Ab dem 1.4.2013 bei Motorrädern am Tag anstelle des Abblendlichtes auch mit eingeschalteten Tagfahrleuchten gefahren werden.

Mit der Änderung der StVO (Straßenverkehrsordnung) zum 1. April 2013 können Krafträder der Kategorie L 3 (Krafträder, falls sie einen Verbrennungsmotor haben, mit mehr als 50 ccm Hubraum oder die unabhängig vom Antrieb schneller als 45 km/h fahren) mit Tagfahrleuchten ausgerüstet werden.

Diese können tagsüber alternativ zum Abblendlicht genutzt werden. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist allerdings Abblendlicht einzuschalten. Die Änderung der StVO wird zum 1. April 2013 in Kraft treten.

Bezüglich der Montage von Tagfahrleuchten an Bikes sind aber recht umfangreiche Rahmenbedingungen zu beachten, die Euer Händler des Vertrauens alle kennt. Dabei geht es zum Beispiel um die Genehmigung, Elektrische Schaltung und die Vorgaben für die geometrische Anbaulage der Tagfahrleuchten – alles in allem nicht ganz unkompliziert. Deswegen wendet Euch an Eure Händler, sie sind mit allen notwendigen Unterlagen vom TÜV ausgestattet und vertraut und können Euch diesbezüglich weiterhelfen…

Quelle: ADAC


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