KASKO für nicht zulassungsfähiges Motorrad – gibt es die?

Kann man nicht zulassungsfähige Motorradumbauten teilkaskoversichern – das war im Ursprung bei diesem Urteil die Frage. |

Der motorradfahrende Rechtsanwalt Uwe Steimetz aus Leipzig (mit dem Schwerpunkt Verkehrszivilrecht und Verkehrsstrafrecht/OWi) war wieder aufmerksam und hat dieses Urteil gefunden – „Ein Teilkasko-Vertrag betreffend eines nicht zulassungsfähigen Motorrades ist nicht per sé nichtig.“ – so eine Entscheidung des OLG Celle (Az 11 U 109/22 vom 03.07.2023)

Hinweis von Rechtsanwalt Steinmetz: Es stellt zwar in dem konkreten Fall eine Ausnahme dar – von daher bitte nicht generalisieren! Aber könnte die Möglichkeit eröffnen, einen „seltenen Umbau“ (der nicht zulassungsfähig ist) dennoch zu versichern, daher sollte die Entscheidung nicht unerwähnt bleiben.

Kurz zusammengefasst:

Hier war es so, daß die „Nichtzulassungsfähigkeit“ nicht aus technischem Mängeln herrührte, sondern aus einem individuellen Umbau – insofern wurde entscheiden, daß keine Gefahrerhöhung bezogen auf den Straßenverkehr vorlag (aus der ggfls. in anderen Fällen die „Nichtzulassungsfähigkeit“ resultiert).

Im konkreten Fall hatte der Versicherungsnehmer (VN) der Versicherung (VR) sogar ein Wertgutachten gesandt, der Versicherung war daher das Fahrzeug (und damit der Versicherungswert) bekannt.


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