Führerscheinumtausch wird Pflicht

Deutschland muss eine EU-Richtlinie umsetzen, nach der alte Führerscheine bis spätestens 2033 umgetauscht sein müssen. Die Dokumente werden künftig nur noch 15 Jahre gültig sein. |

Die Europäische Union möchte Verkehrsrecht und Fahrerlaubnisrecht harmonisieren und zentralisieren. Hierzu zählt auch die EU-weite Einführung fälschungssicherer Fahrerlaubnisdokumente, die in einer zentralen Datenbank erfasst werden sollen. Hinzukommt, dass die zugeteilten Fahrerlaubnisklassen auf 15 Jahre befristet werden.

Alle Fahrerlaubnisdokumente, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, werden sukzessive umgetauscht. Der Bundesrat hat für die Umtauschaktion eine Fristenregelung beschlossen, die den Tausch nach Ausstellungsdatum bzw. Geburtsjahr des Inhabers regelt. Bis 2033 sollen alle bisherigen Dokumente ersetzt sein. Eine entsprechende Verordnung muss noch von der Bundesregierung erlassen werden.

Obwohl der Umtausch verpflichtend ist, soll laut Informationen des ADAC eine Gebühr von 25 Euro fällig werden, plus die Kosten für ein aktuelles biometrisches Lichtbild.

Umtauschfristen für Führerscheine

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
vor 1953 19.1.2033
1953 – 1958 19.1 2022
1959 – 1964 19.1.2023
1965 – 1970 19.1.2024
1971 oder später 19.1.2025

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt wurden:

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 – 2001 19.1.2026
2002 – 2004 19.1.2027
2005 – 2007 19.1.2028
2008 19.1.2029
2009 19.1.2030
2010 19.1.2031
2011 19.1.2032
2012 – 18.1.2013 19.1.2033

Quelle: ADAC

Die bestehenden Fahrerlaubnisklassen werden zunächst ohne Gesundheitscheck oder zusätzliche Prüfung in die neuen Dokumente übernommen. Ihre Gültigkeit ist jedoch auf 15 Jahre beschränkt. Die Grundlage für spezifische Überprüfungen bestimmter Gruppen von Fahrerlaubnisinhabern (z.B. ältere Menschen) ist damit also bereits vorhanden.

Anders als bei Bus- und Lkw-Führerscheinen begehen Inhaber von Fahrerlaubnissen für Pkw und Motorrad mit einem Verstoß gegen die Umtauschpflicht jedoch eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Nach derzeitigem Stand muss mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro gerechnet werden.

Quelle: Tourenfahrer.de


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