Schmerzensgeld bei einem Motorradunfall – gibt es einen Anspruch auf Entschädigung? |
Auch bei einer vorsichtigen Fahrweise können Motorradfahrer in einen Unfall verwickelt werden, der mitunter schwere Folgen haben kann. Für den Schaden muss in der Regel der Unfallverursacher aufkommen. Das heißt, dass er die Kosten für die Reparatur des Motorrads begleichen muss und außerdem für die Kosten für die medizinische Behandlung belangt werden kann. Darüber hinaus hat der Unfallgeschädigte unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Schmerzensgeld einzufordern.
Was ist Schmerzensgeld?
Schmerzensgeld muss in verschiedenen Situationen an Geschädigte gezahlt werden. Es dient als Schadenersatz für die körperlichen oder seelischen Verletzungen, die eine Person durch eine andere erlitten hat. Der Anspruch entsteht sowohl bei vorsätzlichen Taten als auch bei Unfällen. Deswegen sollten sich auch Motorradfahrer, die Opfer eines Unfalls geworden sind, stets mit der Frage beschäftigen, ob sie Chancen auf die Zahlung von Schmerzensgeld haben und sich gegebenenfalls an einen fachkundigen Anwalt zur Durchsetzung ihres Anspruchs wenden.
Wie kann man Schmerzensgeld nach einem Motorradunfall einfordern?
Grundsätzlich erhalten Motorradfahrer nur Schmerzensgeld, wenn sie durch den Unfall zu Schaden gekommen sind und wenn sie ihn nicht selbst verursacht haben. Ob das Schmerzensgeld gewährt wird, hängt immer vom Einzelfall ab. Auch die Höhe kann variieren und wird vom jeweiligen Gericht festgelegt. Sie orientiert sich aber unter anderem an der Art und der Schwere der Verletzungen. Um das Schmerzensgeld beim Unfallgegner einzufordern, können Geschädigte folgende Schritte unternehmen:
- Der Schadensersatz sollte zuerst bei der Versicherung des Unfallgegners geltend gemacht werden.
- Wenn sich die Versicherung weigert, zu zahlen, kann ein Anwalt eingeschaltet werden. Dieser verschickt üblicherweise eine Abmahnung.
- Sollte sich die Versicherung jetzt immer noch nicht regen, kann das Schmerzensgeld gerichtlich erstritten werden.
Wenn die Versicherung der Schadensersatzforderung sofort zustimmt, betrachten viele Betroffene das als positiv. Hier ist aber Vorsicht angesagt, denn häufig erhalten die geschädigten Motorradfahrer das Geld nur, wenn sie sich dazu bereit erklären, eine Abfindungserklärung zu unterschreiben und so auf weitere Forderungen zu verzichten. Deswegen ist es auch in diesem Fall empfehlenswert, einen Anwalt darüber schauen zu lassen. Für Laien ist es schließlich sehr schwierig, einzuschätzen, ob die Höhe des angebotenen Schmerzensgelds angemessen ist.
Was sind Gründe für die Gewährung von Schmerzensgeld?
Das Gericht wird jeden Fall einzeln betrachten und die Höhe des Schmerzensgelds festlegen oder die Forderung abweisen. Motorradfahrer können bei einem Unfall schwere Verletzungen erleiden, die sie nicht nur kurzfristig, sondern auch langfristig einschränken und ihre Lebensqualität möglicherweise über Jahre mindern werden. Die Auswirkungen auf die Zukunft werden deswegen ebenfalls berücksichtigt. Mögliche Gründe für die Gewährung von Schmerzensgeld sind zum Beispiel diese:
- Schädelhirntrauma, Knochenfrakturen, Schultergelenksprengung, lebensgefährliche Leberschäden und andere schwere Verletzungen
- akute und andauernde Schmerzen als Folge der Verletzungen
- Angstzustände, posttraumatische Belastungsstörung und andere psychische Erkrankungen aufgrund des Unfalls
Motorradfahrer sollten außerdem wissen, dass auch eine Persönlichkeitsverletzung zu einem Schmerzensgeldanspruch führen kann. Wenn es im Nachgang des Unfalls zu einem Streit mit dem Unfallgegner kommt und Beleidigungen fallen, kann das ein Grund für Schmerzensgeld sein. Auch hier müssen aber strenge Kriterien erfüllt sein, weswegen die Beratung durch einen Anwalt ratsam ist. Eine Klage ist schließlich nur dann sinnvoll, wenn die Erfolgsaussichten gut stehen. Sonst bleibt der Kläger auch noch auf den Gerichtskosten sitzen.
Wie wird die Höhe des Schmerzensgelds berechnet?
Diese Frage ist nicht so leicht zu beantworten. Wie wir bereits erwähnt haben, kommt es auf die Art und die Schwere der Verletzung an. Zusätzlich wird berücksichtigt, ob es Folgeschäden gibt und ob der Motorradfahrer möglicherweise eine Mitschuld am Unfall trägt. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn er keinen Helm getragen hätte. Das Gleiche kann passieren, wenn der Motorradfahrer keine angemessene Schutzkleidung am Körper hatte, auch wenn es in Deutschland gar keine Pflicht dafür gibt. Trotzdem könnte ihm das Fehlen als Fahrlässigkeit ausgelegt werden. Infolgedessen würde sich das Schmerzensgeld verringern.
Gerichte sind nicht an Schmerzensgeldtabellen gebunden
Die Gerichte sind nicht an verbindliche Vorgaben gebunden, sodass es schwer ist, vorab zu berechnen, wie hoch das Schmerzensgeld in einem individuellen Fall sein wird. Betroffene können sich aber natürlich verschiedene Gerichtsurteile aus der Vergangenheit anschauen und so ein Gefühl dafür bekommen, in welcher Größenordnung sich bestimmte Arten von Verletzungen befinden. Solche Gerichtsurteile werden häufig in Schmerzensgeldtabellen aufgeführt und gegenübergestellt. Sie sind für die Gerichte aber nicht bindend.
Beispiele für Gerichtsurteile aus der Vergangenheit
Die folgenden Gerichtsurteile zeigen, dass die Höhe des Schmerzensgelds nur wenige Hundert oder gar Hunderttausende Euro betragen kann. Die Spannbreite ist also groß.
- Für eine Schädelprellung mit kleinem Hämatom hat das Landesgericht Augsburg im Jahr 2000 zum Beispiel ein Schmerzensgeld von 260 Euro festgelegt.
- 2015 legte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem anderen Fall ein Schmerzensgeld von 100.000 Euro fest. Der Geschädigte verlor durch den Unfall sein Bein und musste schließlich in eine behindertengerechte Wohnung umziehen. Deswegen wurde der Unfallverursacher dazu verurteilt, neben dem Schmerzensgeld auch für die erhöhten Mietkosten aufzukommen.
- Das Oberlandesgericht Hamm gestattet einem Geschädigten, der mehrere Knochenfrakturen, ein Schädelhirntrauma und eine Brustkorbprellung erlitt, ein Schmerzensgeld von 20.000 Euro.