Verkehrssicherheitsrat und Verkehrswacht fordern inhaltliche Veränderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, die demnächst vom Bundesrat verabschiedet werden soll. Beide Institutionen haben Bedenken bezüglich der Verkehrssicherheit. |
Die weit verbreitete Euphorie über die geplante Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (EKF-V), die endlich Rechtssicherheit für die Benutzung von elektrischen Scootern, Kickboards & Co. bringen soll, wird zumindest vom Verkehrssicherheitsrat (DVR) und Deutscher Verkehrswacht (DVW) nicht geteilt.
Die geplante Verordnung nehme zu wenig Rücksicht auf mögliche Gefährdungen ungeschützter Verkehrsteilnehmer. So solle auf Gehwegen Schrittgeschwindigkeit statt, wie vorgesehen, eine Geschwindigkeit von 12 km/h eingehalten werden.
Eine klare Aussage treffen beide Verbände auch hinsichtlich des Mindestalters für das Fahren: 15 Jahre und eine Mofa-Prüfbescheinigung sollen hierfür die Voraussetzung sein. EKF, die über sechs Kilometer pro Stunde fahren, sollen nicht auf Gehwegen fahren dürfen, auch müsse ein EKF mindestens über Bremsen, Licht und eine Klingel oder Hupe verfügen. Eine gesonderte Erfassung der Unfälle fordern beide Verbände.
Das Verkehrsministerium hatte im Rahmen der Gesetzgebungsinitiative angekündigt, dass mit der Verabschiedung der EKF-V auch eine Ausnahmeregelung für Elektrokleinstfahrzeuge ohne Lenk- und Haltestange kommen wird. Auch hier sehen DVR und DVW keine Möglichkeit für einen sicheren Einsatz im öffentlichen Verkehrsraum. Sie fordern ein Verbot der Teilnahme am Straßenverkehr.
Mit Material von ampnet
Quelle: Tourenfahrer.de