Digitale Kfz-Zulassung: Anmelden und losfahren

Die Online-Zulassung von Motorrädern soll künftig noch einfacher werden. Ab dem 1. September wird es möglich sein, unmittelbar nach erfolgter Anmeldung des Bikes loszufahren – mit einem provisorischen Nachweis. |

Seit Oktober 2019 können Motorräder (und natürlich auch andere Kraftfahrzeuge) bequem vom heimischen Rechner aus zugelassen werden, was die nervenaufreibende Warterei auf dem Amt spart. Auch andere bürokratische Vorgänge rund ums Krad, wie Änderungen des Fahrzeugscheins, eine Wiederzulassung, Umschreibung oder Außerbetriebsetzung können mithilfe der »internetbasierten Fahrzeugzulassung« (i-Kfz) online erledigt werden.

Nachdem der Bundesrat am 31. März eine Regelung der Ampelregierung gebilligt hat, steht i-kfz ab dem 1. September 2023 nicht nur Privatpersonen, sondern auch juristischen Personen wie Autohäusern zur Verfügung. Was für Otto Normalverbraucher aber viel wichtiger ist: Die Wartezeit zwischen Online-Zulassung und dem Start ins Fahrvergnügen entfällt. Hierzu ein kurzer Exkurs zum Procedere.

So funktioniert die Online-Zulassung mit i-Kfz

  • Im Onlineportal i-kfz mit dem Personalausweis anmelden (Freischaltung der Online-Funktion erforderlich)
  • Sicherheitscode auf Zulassungsbescheinigung Teil II freirubbeln (vorhanden auf Dokumenten, die ab 2015 ausgestellt wurden)
  • Benötigte Daten in Online-Formular eingeben
  • Kennzeichen wählen
  • Gebühr via ePayment (Kreditkarte etc.) entrichten

Im Nachgang wird die Zulassung von einem Sachbearbeiter der Zulassungsstelle geprüft. Ist alles in Ordnung, werden der Zulassungsbescheid, die Fahrzeugpapiere sowie die Plaketten per Post zugestellt. Dies kann einige Tage dauern, weshalb bislang etwas Geduld gefragt war, bevor man endlich starten konnte.

Ab dem 1. September 2023 kann es nun direkt nach der Online-Zulassung losgehen – ganz ohne amtliche Plakette und vollständige Fahrzeugpapiere. Als Nachweis der Zulassung dient lediglich der digitale Zulassungsbescheid, der 10 Tage lang gültig ist. Danach muss das Kennzeichen ordentlich gesiegelt sein und die Zulassungsbescheinigung Teil I mitgeführt werden.


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